Rechtsexperten des Europarats bemängeln Russlands Gesetz zu internationalen Urteilen

Zitiervorschlag
Rechtsexperten des Europarats bemängeln Russlands Gesetz zu internationalen Urteilen. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179256)
Verfassungsexperten des Europarats haben ein russisches Gesetz kritisiert, wonach das Verfassungsgericht über die Wirksamkeit internationaler Urteile für das Land entscheiden kann. Dies sei nicht mit Russlands internationalen Verpflichtungen vereinbar, erklärte die sogenannte Venedig-Kommission am 11.03.2016.
Hintergrund: Entschädigungsstreit um zerschlagenen Ölkonzern Yukos
Die Experten riefen Russland dazu auf, Artikel zu streichen, wonach Urteile nicht umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht sie als nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt hat. Das russische Parlament hatte dem Gesetz im Dezember 2015 zugestimmt. Als ein Grund gilt ein Entschädigungsstreit mit früheren Eignern des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Russland 2014 zur Zahlung von knapp 1,86 Milliarden Euro an die Aktieninhaber verurteilt. Zudem entschied ein Gericht in Den Haag, dass Moskau fast 50 Milliarden US-Dollar (rund 46 Milliarden Euro) Strafe zahlen soll. Die Zerschlagung sei politisch motiviert gewesen. Moskau weist dies zurück.
Stellungnahme ist nur vorläufig
Die Stellungnahme der Venedig-Kommission soll am 15.03.2016 im Internet veröffentlicht werden. Sie ist vorläufig, da die russischen Behörden von Dezember bis März 2016 nicht zu Treffen mit den Berichterstattern in der Lage gewesen seien. Falls solche Treffen stattfinden, könnte die Stellungnahme überarbeitet werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Rechtsexperten des Europarats bemängeln Russlands Gesetz zu internationalen Urteilen. beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179256)



