Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

EU-Parlament billigt neue Vorschriften zur besseren Bekämpfung von Tierseuchen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Am 08.03.2016 hat das Europäische Parlament neue Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen, wie zum Beispiel die afrikanische Schweinepest oder die Vogelgrippe, angenommen. Der Gesetzentwurf über Seuchen, die auf Tiere und möglicherweise auch Menschen übertragbar sind, legt laut Parlament besonderes Gewicht auf die Vorbeugung und soll die Fachleute dabei unterstützen, mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Das Tiergesundheitsgesetz könne jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und trete dann 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Auch verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika Thema des Gesetzes

Das Tiergesundheitsgesetz ermögliche dreierlei, zeigte sich Berichterstatter Jasenko Selimovic (ALDE, SE) zufrieden. Erstens stelle es eine klare Verbindung zwischen Tiergesundheit, Tierschutz und öffentlicher Gesundheit her. Außerdem spiele auch der verantwortungsvolle Einsatz von Antibiotika im Gesetz eine wichtige Rolle. "Dies wird uns dabei unterstützen, die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel besser zu bekämpfen“, erwartet Selimovic. Zweitens ermögliche das Gesetz den Behörden und den Viehhaltern, sich stärker auf die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen zu konzentrieren. Und drittens erneuere und vereine das Gesetz ungefähr 40 Rechtsakte in einer neuen Grundverordnung.

Bessere Tierhaltungspraxis und Pflicht zu verantwortungsvollem Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren

Die neuen Vorschriften legen nach der Mitteilung des Parlaments größeren Nachdruck auf die Vorbeugung und stellen klar die Verantwortlichkeiten der Landwirte, Händler und Angehörigen der mit Tieren befassten Berufe einschließlich der Tierärzte, aber auch der Haustierbesitzer diesbezüglich heraus. Alle Vieh- und Tierhalter sowie Tierhändler würden durch die neuen Vorschriften verpflichtet, eine gute Tierhaltungspraxis sowie den umsichtigen und verantwortungsvollen Einsatz von Tierarzneimitteln zu beherzigen. Tierärzte müssten sich aktiv an der Sensibilisierung für Tiergesundheit und für die Wechselwirkung zwischen Tiergesundheit, Tierwohl und menschlicher Gesundheit sowie für Antibiotikaresistenz beteiligen, so das Parlament. Die EU-Kommission habe zugesagt, die tatsächliche Verwendung von Tierantibiotika in den Mitgliedstaaten zu überprüfen und die entsprechenden Daten regelmäßig zu veröffentlichen.

Einbeziehung der Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Landwirtschafts- und Tierschutzorganisationen im Kampf gegen Seuchen

Die neuen Regeln ermächtigen die EU-Kommission laut Parlament, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um neu auftretende Seuchen, die "erhebliche Auswirkungen" auf die landwirtschaftliche Produktion und die öffentliche Gesundheit haben könnten, zu bekämpfen. Die Abgeordneten hätten sichergestellt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) angehört werden muss, wenn die EU-Liste der möglicherweise gefährlichen Seuchen auf den neuesten Stand gebracht wird, und dass Landwirtschaftsorganisationen, veterinärmedizinische Verbände, Tierschutzorganisationen und andere Akteure bei der Aufstellung von Notfallplänen einbezogen werden müssen.

Tierhändler müssen sich registrieren lassen

Alle Seuchenkontrollmaßnahmen müssten das Tierwohl berücksichtigen, so die EU-Abgeordneten weiter. Betroffene Tiere sollen von jeglichem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leid verschont werden. Um die Übertragung von Seuchen durch streunende oder illegal gehandelte Haustiere besser bekämpfen zu können, habe das Parlament Vorschriften eingefügt, nach denen all jene, die aus beruflichen Gründen Tiere halten oder verkaufen, sich registrieren müssen. Die Kommission soll prüfen, ob die Einführung nationaler Datenbanken für Hunde, Katzen und andere Heimtiere notwendig ist.