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EU

Neue Vorgaben zur Verpackung von Medikamenten in Kraft

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Neue Vorgaben zur Verpackung von Medikamenten sollen die Patientensicherheit in Europa stärken. Seit 09.02.2016 gilt eine Verordnung, die die EU-Richtlinie über Arzneimittel ergänzt und detaillierte Sicherheitsmerkmale für Medikamentenverpackungen vorgibt. Dazu gehören individuelle Erkennungsmerkmale und Vorrichtungen gegen Manipulationen. Sie sollen Patienten vor gefälschten Medikamenten schützen, die von niedriger Qualität sein oder die falsche Dosierung von Wirkstoffen enthalten können. Die Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.

Individuelle Erkennungsmerkmale sollen Manipulationen verhindern

Laut Verordnung soll zum Beispiel zur Überprüfung der Echtheit eines individuellen Erkennungsmerkmals dieses mit den zulässigen individuellen Erkennungsmerkmalen, die in einem Datenspeicher- und -abrufsystem gespeichert sind, abgeglichen werden. Wenn die Packung an die Öffentlichkeit abgegeben oder außerhalb der Union vertrieben wird oder wenn eine andere besondere Situation vorliegt, soll das individuelle Erkennungsmerkmal auf der Packung im Datenspeicher- und -abrufsystem deaktiviert werden, sodass keine andere Packung mit demselben individuellen Erkennungsmerkmal erfolgreich überprüft werden kann.