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EU-Kommission schlägt Änderungen am EFSM vor

„Das unsichtbare Recht“

Die Europäische Kommission hat am 22.07.2015 Änderungen am Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) vorgeschlagen, um Nicht-Euro-Staaten jetzt und in Zukunft vor möglichen Risiken zu schützen. Am 17.07.2015 hatte der Rat auf Vorschlag der Kommission beschlossen, aus dem EFSM einen Kredit über 7,16 Milliarden Euro als Brückenfinanzierung für Griechenland bereitzustellen, damit das Land ausstehende Zahlungen an IWF, EZB und Kommission leisten kann.

Permanenter Mechanismus zum Schutz vor finanziellen Verlusten

In diesem Zusammenhang hatten Rat und Kommission auch vereinbart, dass Länder, die nicht Mitglied der Eurozone sind, vor möglichen finanziellen Verlusten bei der Inanspruchnahme des EFSM geschützt werden sollten. Ein entsprechender Mechanismus soll nun permanent verankert werden und der EFSM nicht erneut zum Einsatz kommen, bis diese Änderungen in Kraft sind. Dafür muss der Rat die Vorschläge der Kommission nun annehmen.