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EU-Kommission nimmt Zulassung für vier Gentechnik-Maissorten zurück

Orte des Rechts

Die Europäische Kommission hat am 22.01.2016 die Zulassung für die Gentechnik-Maissorten MON863, MON863xMON810xNK603, MON863xMON810 und MON863xNK603 zurückgezogen. Diese genetisch veränderten Organismen (GVO) wurden weltweit seit 2011 nicht mehr angebaut und ihre kommerzielle Abwicklungsphase ist beendet. Das US-Unternehmen Monsanto hatte um die Rücknahme der Zulassung gebeten.

Zulassung Voraussetzung für Inverkehrbringen von GVO

Die EU verfolgt in Bezug auf GVO ein sogenanntes Vorsorgekonzept. Danach darf ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden und wird auch nach dem Inverkehrbringen weiter überwacht, solange die Zulassung gültig ist. In den GVO-Rechtsvorschriften sind laut Kommission spezielle transparente Verfahren für die Bewertung und Zulassung von GVO sowie entsprechende Fristen festgelegt. Die Risikobewertung werde auf der Grundlage strenger harmonisierter Kriterien durchgeführt.

Unternehmen müssen Dossier zu gesundheitlicher Unbedenklichkeit vorlegen

In der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sei ein Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung von Zulassungen für das Inverkehrbringen genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie für den Anbau zur Herstellung von Lebens- und Futtermitteln festgelegt, so die Kommission. Ein Unternehmen, das ein GV-Lebens- oder -Futtermittel in der EU in Verkehr bringen will, müsse ein Dossier vorlegen, das belegt, dass das betreffende Erzeugnis für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt unbedenklich ist. Nach Erhalt werde das Dossier von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten bewertet. Die EFSA könne zusätzliche Studien/Daten bei dem Unternehmen anfordern, wenn sie mit den vorgelegten Informationen nicht zufrieden ist.