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EU-Wettbewerbskommissarin knöpft sich Stahl-Beihilfen in Belgien und Italien vor

Rentenrebellen

Stahl-Beihilfen in Belgien und Italien stehen im Fokus der Europäischen Union. Bezüglich Belgien ist EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zu dem Schluss gelangt, dass die wallonische Regierung unrechtmäßig Unternehmen der Duferco-Gruppe unterstützt hat. Im Raum steht hier eine Rückforderung von rund 211 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Unterstützung Italiens zugunsten des Stahlproduzenten Ilva mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten unzulässig

Nach einer eingehenden Untersuchung ist Vestager zu dem Schluss gekommen, dass kein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber bereit gewesen wäre, die Unternehmen der Duferco-Gruppe zu denselben Bedingungen zu unterstützen wie die wallonische Regierung. In Bezug auf die staatliche Unterstützung Italiens zugunsten des Stahlproduzenten Ilva betont die Kommission, dass die EU-Beihilfeforderungen angesichts der Überkapazitätsprobleme der Stahlindustrie in der EU lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlproduzenten erlaubten, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten.  

Hintergrund: Schädlichen Subventionswettlauf zwischen den EU-Mitgliedstaaten verhindern

"Die Stahlproduzenten in der gesamten EU haben mit weltweiten Überkapazitäten und massiven Importen zu kämpfen – die Lösung für dieses Problem muss darin liegen, weltweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern", sagte Vestager am 20.01.2016 in Brüssel. Daher ermöglichten die EU-Beihilfevorschriften es den Mitgliedstaaten zum Beispiel, Forschungstätigkeiten zu fördern oder die Stahlunternehmen von einem Teil ihrer Energiekosten zu entlasten. Ferner gehe die Kommission mit Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegen Verzerrungen im internationalen Handel vor. Dies sei auch der Grund, warum die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission strenge Regeln zum Verbot staatlicher Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Stahlunternehmen in Schwierigkeiten erlassen hätten. Auf diese Weise werde ein schädlicher Subventionswettlauf zwischen den EU-Mitgliedstaaten verhindert und dafür gesorgt, dass unkontrollierte staatliche Beihilfen in einem EU-Mitgliedstaat nicht Tausende von Arbeitsplätzen in der EU gefährden. Trotz der rechtswidrigen wallonischen Beihilfen an Duferco habe das Unternehmen nun fast alle Tätigkeiten aus Belgien verlagert, sagte Vestager. "Der Fall zeigt, dass staatliche Beihilfen, die unrentable Stahlunternehmen künstlich am Leben halten sollen, den Wettbewerb schwerwiegend verzerren und den Marktaustritt dieser Unternehmen lediglich auf Kosten der Steuerzahler verzögern."

Größtes Stahlwerk der EU hält auch Umweltnormen nicht ein

Im Fall von Ilva wird die Kommission nun prüfen, ob die italienischen Fördermaßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. "Die beste Garantie für eine nachhaltige Zukunft der Stahlproduktion in der Provinz Tarent ist der Verkauf der Vermögenswerte von Ilva an einen Käufer, der sie mit geltenden Umweltstandards in Einklang bringt und produktiv nutzt. Der heutige Beschluss bestätigt dem italienischen Staat, dass er die Beseitigung der gravierenden Verschmutzungsprobleme am Standort Tarent unterstützen darf, solange die Fördermittel anschließend vom Verursacher zurückgefordert werden", sagte Vestager. Das Stahlwerk Ilva in Tarent ist laut Kommission das größte Stahlwerk der EU und könnte bei voll ausgeschöpfter Kapazität so viel Stahl produzieren wie Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Rumänien und Luxemburg im Jahr 2015 zusammen. Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge zahlreiche Beschwerden von Beteiligten über mutmaßliche staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten, die angeblich darauf abzielen, Ilva künstlich am Leben zu erhalten, was angesichts der enormen Produktionskapazität des Werks zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führen könnte. Diese Maßnahmen beliefen sich insgesamt auf etwa zwei Milliarden Euro etwaiger staatlicher Beihilfen.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien auch wegen Umweltverstößen

Die Kommission betont, dass Ilva seit vielen Jahren die Umweltnormen nicht einhält. Dies habe zu schwerwiegenden Umwelt- und Gesundheitsproblemen in der Provinz Tarent geführt. Seit 2013 führe die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, weil das Land es bislang versäumt habe sicherzustellen, dass Ilva die EU-Umweltnormen für Industrieemissionen einhält. Im Rahmen eines nationalen strafrechtlichen Verfahrens seien Mitglieder der Unternehmensspitze für die angebliche Umweltkatastrophe verantwortlich gemacht worden und zurückgetreten. Seit Juni 2013 stehe Ilva unter Sonderverwaltung durch Bevollmächtigte der italienischen Regierung, um die industrielle Tätigkeit des Werks weiterzuführen und das Werk gleichzeitig zu modernisieren, damit es geltenden Umweltnormen entspricht.