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EU- verschärft Regeln für Handelsverbot mit Robbenerzeugnissen

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Europäische Parlament hat sich am 08.09.2015 mit dem Handel von Robbenerzeugnissen beschäftigt und mit überwältigender Mehrheit im Plenum strengere Regeln für das EU-Handelsverbot mit Robbenerzeugnissen beschlossen. So soll das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände ausgedehnt und damait die sogenannte BMR-Ausnahme abgeschafft werden. Zugelassen bleiben ledigllich Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben werden (sogenannte IG-Ausnahme). Letztere wurde jetzt weiter konkretisiert, wie es in einer Mitteilung des EU-Parlaments heißt.

Bislang: Komplettverbot mit zwei Ausnahmen

Die Europäische Union hatte laut Mitteilung bereits 2009 im Sinne des Tierschutzes ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen (wie zum Beispiel Mäntel und Handtaschen aus Robbenfell sowie Robbenfleisch) beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ("IG-Ausnahme") und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird ("BMR-Ausnahme").

EU reagiert auf WTO-Empfehlungen

Weil Kanada und Norwegen gegen das EU-Verbot waren, kam die Sache laut Mitteilung vor die Welthandelsorganisation (WTO). Diese entschied dann im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen.

"IG-Ausnahme" konkretisiert – "BMR-Ausnahme" abgeschafft

So wurde das Handelsverbot insgesamt verschärft. Danach dürfen Inuit Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd müsse zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Neben dieser Konkretisierung der IG-Ausnahme wurde die "BMR-Ausnahme" in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

EU-Kommission startet Aufklärungskampagne über IG-Ausnahme

Auf Forderung der EU-Abgeordneten soll die EU-Kommission laut Mitteilung damit beauftragt werden, die Öffentlichkeit und Zollbeamte ausreichend über die Neuregelungen sowie die "IG-Ausnahme" zu informieren. Eine Sensibilisierungskampagne solle darüber aufklären, dass die auf den Markt gebrachten Robbenerzeugnisse aus der Jagd durch die Inuit und andere indigene Gemeinschaften legalen Ursprungs sind und somit weitverbreitete Vorurteile und Fehlinterpretationen abbauen helfen.

Weitere Schritte

Die EU-Kommission wird bis Ende 2019 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Inuit vorlegen. Die neuen Bestimmungen sollen bereits am 18.10.2015 in Kraft treten. Dafür muss aber noch der Ministerrat seine formale Zustimmung erteilen.

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