Elektronisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung soll weiter vereinfacht werden

Zitiervorschlag
Elektronisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung soll weiter vereinfacht werden. beck-aktuell, 30.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175506)
Die Bundesregierung will die elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung weiter vereinfachen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8487) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 30.05.2016 mit.
Geplante Maßnahmen
Wie der Pressedienst informiert, gehören zu den Maßnahmen, die der Entwurf für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (6. SGB IV-ÄndG) vorsieht, der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer und die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
Einrichtung eines Informationsportals für Arbeitgeber
Darüber hinaus sollen mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. So sei die Einrichtung eines Informationsportals im Internet geplant, auf dem Arbeitgeber Basisinformationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Melde- und Beitragsverfahren finden. Auch solle die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, die Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten zu vereinfachen. Die Änderungsvorschläge gingen auf Ergebnisse des Projektes "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" (OMS) zurück.
- Redaktion beck-aktuell
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Elektronisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung soll weiter vereinfacht werden. beck-aktuell, 30.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175506)



