Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Die Änderung der Verordnung sehe vor, dass Betreiber von Ladesäulen für E-Autos beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.
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Regelungen sollen für neue Ladesäulen ab Juli 2023 gelten
Ziel der neuen Regelungen sei es, das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher zu gestalten, um E-Mobilität weiter zu fördern. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gelte für alle Ladesäulen, die ab dem 01.07.2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssten nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf sei von der Europäischen Kommission notifiziert worden. Nun werde sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.