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De Maizière will Sicherheitsgesetze verschärfen

„Das unsichtbare Recht“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will mit einem umfangreichen Sicherheitspaket die Gefahr terroristischer Anschläge in Deutschland eindämmen. Der CDU-Politiker reagiert mit seinen am 11.08.2016 bekannt gemachten Vorschlägen auf die Anschläge von Würzburg und Ansbach im Juli 2016, die von Flüchtlingen verübt wurden.

Sicherheitsbehörden sollen personell verstärkt werden

Geplant sind personelle Verstärkungen der Sicherheitsbehörden. Schon nach der bisherigen Beschlusslage sollen über 4.600 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes entstehen – davon allein 3.250 für die Bundespolizei. Geprüft werde, wo weitere Mittel und weiteres Personal bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz gebraucht werden. Dabei gehe es auch und vor allem um den Bedarf bei Stellen, die sicherheitsrelevante Technik betreiben oder absichern. Das Innenministerium strebe zusätzliches Personal in mittlerer vierstelliger Größenordnung über mehrere Jahre an und sei hierzu bereits mit dem Bundesfinanzministerium in Kontakt.

Ermittlungen im Cyberraum sollen gefördert werden

Um kriminellen Machenschaften im Internet Herr zu werden, will das Bundesinnenministerium die technischen Fähigkeiten der Cyberaufklärung in einer "Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS) organisatorisch bündeln. ZITiS soll die Sicherheitsbehörden als Forschungs- und Entwicklungsstelle unterstützen und Methoden, Produkte und Strategien zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus im Internet erarbeiten und bereitstellen. Die neue Stelle soll Anfang 2017 eingerichtet werden und im Endausbau über 400 Stellen haben. Außerdem soll es spezialisierte verdeckte Ermittler ("Cyber-Ermittler“) geben, um im "Darknet" gezielt etwa illegalen Waffenhandel oder Kommunikation zwischen Terroristen aufzuklären. Aufgehoben werden soll die rechtliche Trennung von Telekommunikations- und Telemediendiensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden. Unternehmen beider Bereiche müssten denselben Verpflichtungen unterliegen. Bei Straftätern dürfe es keinen Unterschied machen, ob sie telefonieren, die Sprachtelefonie-Funktion von Messenger-Diensten nutzen, Nachrichten schreiben oder über soziale Medien kommunizieren.

Für zeitgemäße Technik sorgen

Auch jenseits des Cyberraums bleibe Technik ein wichtiger Punkt für eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung, so das Ministerium weiter. So trage intelligente Videotechnik dazu bei, Straftaten aufzuklären, potentielle Straftäter von Tathandlungen abzuhalten sowie das Sicherheitsgefühl von Reisenden zu erhöhen. Bundespolizei und Deutsche Bahn AG nutzten gemeinsam die Videotechnik in einer Vielzahl von Bahnhöfen sowie in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs. Eine Modernisierung und Ausweitung sei vereinbart. Bis 2019 sollen rund 20 besonders bedeutsame Bahnhöfe mit modernster Videotechnik ausgestattet werden. Auch will de Maizière die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen (wie zum Beispiel Einkaufszentren ) fördern. Wenn die Datenschutzaufsicht die bei den Betreibern solcher Räume liegende Sicherung durch Videoüberwachung prüfe, sollten Sicherheitsbelange nach Ansicht des Ministers verstärkt in die Abwägung einfließen. Weiter will das Innenministerium die Bundespolizei dazu ermächtigen, durch Kennzeichenlesesysteme Fahndungsausschreibungen im fließenden Verkehr effektiv abzugleichen und damit Gefahren durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus bei der Grenzfahndung noch gezielter erkennen und abwehren zu können. Das Ministerium propagiert zudem den Einsatz der Biometrie. Das BKA soll hier organisatorisch und technisch seine Kompetenz weiter stärken. Das Lichtbild und Gesichtserkennungssysteme sollen perspektivisch mit einer vergleichbaren Zuverlässigkeit wie der Fingerabdruck zur Identifizierung einer Person beitragen. Schließlich müsse der allgemeine IT-Einsatz ausgebaut und optimiert werden. Dies beginne bereits bei der Nutzung von automatisierten Abrufverfahren anstelle ressourcen- und zeitaufwändiger manueller Bearbeitung und Übermittlung. Wichtig sei speziell auch die Vereinheitlichung und Harmonisierung im polizeilichen Informationswesen durch flächendeckend gleiche Standards, damit Daten übergreifend analysiert und ausgewertet werden können.

Ressourcen behördenübergreifend nutzen

Bei Terrorgefahr will das Bundesinnenministerium auch die Bundeswehr einsetzen. Seit mehr als zehn Jahren gebe es auf der Bund-Länder-Ebene regelmäßige Übungen im Bereich des strategischen Krisenmanagements (LÜKEX – Länder Übergreifende Krisenmanagement-Übung/Exercise), auch unter Beteiligung der Bundeswehr. Im Rahmen einer verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge im Land müsse die Zusammenarbeit in terroristischen Großlagen reibungslos funktionieren. Deswegen würden jetzt die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Übung auch mit der Bundeswehr unter Leitung der Polizei und im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts geprüft. In der Bundespolizei sollen die Spezialkräfte (zum Beispiel die GSG 9) in einer eigenständigen Direktion zusammengefasst werden, um sicherzustellen, dass bei entsprechenden Lagen alle erforderlichen Fähigkeiten aus einer Hand für Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden können.

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Auch auf europäischer Ebene will das Bundesinnenministerium tätig werden. Nach der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten müssten die Fluggesellschaften bestimmte Passagierdaten einer polizeilichen Stelle in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der jeweilige Flug startet oder ankommt, übermitteln, damit die Sicherheitsbehörden frühzeitig und rückwirkend Maßnahmen in die Wege leiten können. Diesen Mehrwert für alle Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern will das Innenministerium beim anstehenden nationalen Umsetzungsgesetz mit der Einrichtung einer gemeinsamen Kooperations- und Kommunikationsplattform erreichen. In Bezug auf das geplante Europäische Ein- und Ausreiseregister will de Maizière, dass im Rahmen seiner Einführung alle deutschen Sicherheitsbehörden Zugriff auf das Register erhalten. Angehen will er zudem das Problem der technischen Insellösungen in Europa. Sicherheitsrelevante Informationen seien in der EU in zu viele verschiedene Datensysteme zersplittert. Dies müsse geändert werden.

Prävention durch Integration der Geflüchteten

Neben dem frühzeitigen Spracherwerb soll die soziale Betreuung Geflüchteter ausgebaut werden. Lehrkräfte in den Integrationskursen sollen noch stärker im Bereich der sozialpädagogischen Betreuung und Hilfe gegen Traumatisierung ausgebildet werden. Ergänzend zur bereits bestehenden "Beratungsstelle Radikalisierung“ sollen weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Auch die Flüchtlinge selbst sowie Sozialarbeiter sollen sich in den aufnehmenden Einrichtungen melden können, um bei psychischen Veränderungen oder Tendenzen zur Radikalisierung bei ihren Mitbewohnern oder Schützlingen Beratung und Unterstützung zu erhalten. Unter dem Dach des im Aufbau befindlichen Nationalen Zentrums Kriminalprävention soll zudem ein Arbeitsschwerpunkt zur Wirkungsevaluation aufgebaut werden, der vorrangig die Prävention vor islamistischer Radikalisierung zum Gegenstand hat. Inwieweit bestehende Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen an die Sicherheitsbehörden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erweitern sind, will de Maizière prüfen lassen.

Frage der Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht noch offen

Auch soll evaluiert werden, wie mit der ärztlichen Schweigepflicht verfahren werden soll, wenn es um die Abwehr von Gefährdungen für Bürger geht. Weiter führt das BMI aus, schon jetzt werde eine Sicherheitsüberprüfung für alle Personen durchgeführt, die durch Resettlement oder humanitäre Aufnahme in Deutschland aufgenommen werden. In einem Pilotverfahren soll geprüft werden, ob man die Sicherheit noch dadurch erhöhen kann, dass man anlassbezogen ein Screening des öffentlich zugänglichen Teils von Social-Media-Zugängen der aufzunehmenden Personen vornimmt. Geplant sind außerdem Verschärfungen des nationalen Waffenrechts. Auch auf die laufende Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie weist das Ministerium hin.

Harte Maßnahmen gegen Gefährder und Straftäter

Für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Aufenthaltsrecht weiter verschärft werden. Hierfür will das Innenministerium im Aufenthaltsgesetz einen entsprechenden Haftgrund der "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" schaffen, um so die Ausreisepflicht in diesen Fällen wirkungsvoll durchzusetzen. Auf diese Weise soll in Zukunft das Instrument der Abschiebehaft verstärkt für ausländische Kriminelle und Gefährder angewendet werden können. Außerdem soll es Schnellverfahren für straffällige Ausreispflichtige und ausländische Gefährder geben, und zwar in allen Verfahrensschritten. Hierfür sei eine Bund-Länder-Task-Force notwendig, die einzelne Fälle in allen Verfahrensstadien begleitet, auf eine zügige Bearbeitung und letztlich die Ausreise hinwirkt. Ein entsprechendes Pilotprojekt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen sei verabredet. Bei der Duldung von Ausreisepflichtigen soll in Zukunft zwischen der klassischen Duldung zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen und anderen Fällen, bei denen die Ausreisepflichtigen das Abschiebehindernis selbst verursacht haben, differenziert werden. Wer sich als Ausreisepflichtiger weiter in Deutschland aufhält und selbst das Abschiebehindernis verursacht, zum Beispiel durch Identitätstäuschung, hier Straftaten begeht oder sonst die öffentliche Sicherheit gefährdet, soll in Zukunft als vollziehbar ausreisepflichtig behandelt werden und nur noch einen kurzen Abschiebeaufschub und das unabweisbar Gebotene zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Weiter will das Bundesinnenministerium die Sympathiewerbung für den Terrorismus unter Strafe stellen. Deutsche, die für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnehmen und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sollen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.