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dbb Hessen pocht auf höhere Beamtenbesoldung in Hessen

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Der dbb Hessen (beamtenbund und tarifunion) macht die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen geltend. Dabei stützt er sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis. Es gehe darum, der hessischen Landesregierung nachzuweisen, dass die Nichtübertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst in Hessen verfassungswidrig ist, und damit eine Besoldungserhöhung zu erreichen.

Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung

Battis hebt laut dbb Hessen in seinem Gutachten hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngst ergangenen Entscheidungen zur Besoldung von Beamten, Richtern und Professoren enge Vorgaben für den Besoldungsgesetzgeber formuliert hat. Anhand dieser Parameter könne festgestellt werden, dass die Besoldung für die Beamten in Hessen schon daher verfassungswidrig sei, weil die Vergleichbarkeit mit der Entwicklung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht standhalte. Erschwerend komme hinzu, dass der Gesetzgeber eine Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen dürfe, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sei. Diese Gründe müssten im Bereich des Systems der Besoldung liegen. Das Bemühen, Ausgaben zu sparen, sei laut Battis hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung geeignet.