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DAV

Referentenentwurf zur Strafprozessordnung stößt auf geteiltes Echo

Attraktives Anwaltsnotariat

Der Referentenentwurf zur Reform des Strafprozessrechts stößt beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf ein durchwachsenes Echo: Trotz positiver Aspekte wie der Verpflichtung Vernehmungen audio-visuell zu dokumentieren, reicht der Reformvorschlag nach Ansicht des Anwaltvereins an anderen Stellen nicht weit genug. So wäre zum Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen der Polizei eine gesetzliche Regelung wünschenswert gewesen, heißt es in einer Stellungnahme vom 30.05.2016.

Audio-visuelle Dokumentation bei Vernehmung hilft bei deren Überprüfung

Mit der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden Vernehmungen audio-visuell zu dokumentieren, komme der Reformvorschlag einer seit Jahren von anwaltlicher Seite erhobenen Forderung nach, sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses Stefan König. Damit werde die häufig mangelhafte Dokumentation von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen in Vernehmungsprotokollen künftig besser zu überprüfen sein.

Verbesserte Kommunikation zwischen den Beteiligten

Ebenfalls positiv bewertet der DAV, dass einige Reformvorschläge die Kommunikation zwischen den Beteiligten im Verfahren weiter fördern werden. Hierzu zählten insbesondere die Einführung eines Erörterungstermins zur Vorbereitung der Hauptverhandlung in umfangreichen Verfahren, das Recht der Verteidigung auf ein "opening statement“ und die erweiterten Hinweispflichten, erklärte König. Eine Hinweispflicht soll zum Beispiel dann bestehen, wenn das Gericht von einer vorläufigen Bewertung wieder abrücken will. "Diese Vorschläge sind wichtig“, betont König. Vielfach werde dies jedoch schon jetzt in der gerichtlichen Praxis umgesetzt.

Keine gesetzliche Grundlage für Einsatz von V-Leuten

Allerdings gibt es laut DAV auch einige negative Aspekte im Gesetzentwurf. So unterbleibe eine gesetzliche Grundlagenregelung für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei, stellte König fest. Die Polizei könne beim Thema V-Leute damit weiter im Zwielicht unklarer Befugnisse agieren. Dies sei besonders bedauerlich, so König weiter, da die Vorschläge der Expertenkommission eine solche gesetzliche Regelung noch vorgesehen hätten.

Kritik an verpflichtender polizeilicher Ladung

Auch die Verpflichtung einer polizeilichen Ladung zu folgen, wird vom DAV kritisch beurteilt: Die Regelung sieht vor, dass Zeugen und Sachverständige verpflichtet sind, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten, sofern die Vernehmung auf einer staatsanwaltlichen Anordnung beruht. Die Staatsanwaltschaft werde damit faktisch noch weiter an den Rand des Ermittlungsverfahrens gedrängt, anstatt sie in dessen Zentrum zu positionieren, kritisierte König. Es sei schon jetzt abzusehen, dass sich ein Formularwesen entwickeln werde, in dem von der Polizei vorgefertigte Anordnungen im Einzelfall nur noch vom Staatsanwalt unterschrieben werden. "Diesen Regelungsvorschlag lehnen wir nachdrücklich ab“, so der Strafrechtsexperte weiter.