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DAV plädiert bei geplanten vorinsolvenzlichen Verfahren für nationale Gestaltungsfreiräume

Carl von Ossietzky

Bei der Ausgestaltung vorinsolvenzlicher Verfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz sollte den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weitestgehend Freiraum gegeben werden. Hierzu rät der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU.

DAV hält vorinsolvenzliches Verfahren nur bei sanierungsfähigen Unternehmen für sinnvoll

Der DAV geht davon aus, dass auf Basis der Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 in 2016 ein Richtlinienvorschlag der Kommission zu erwarten ist. Dabei werde es inhaltlich in erster Linie um ein vorinsolvenzliches Verfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz gehen. Ein solch vorinsolvenzliches Verfahren sollte aus Sicht des DAV grundsätzlich nur bei sanierungsfähigen Unternehmen zur Anwendung kommen und die Arbeitnehmerrechte nicht berühren. Auch sollten zu strenge zivil- und strafrechtliche Pflichten das vorinsolvenzliche Verfahren nicht von vornherein ad absurdum führen. Der DAV würde es begrüßen, wenn dem Insolvenzschuldner im vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt würde, einen Moderator hinzuzuziehen und ein Moratorium beantragen zu können.