Doch kein Antrag erforderlich

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Doch kein Antrag erforderlich. beck-aktuell, 10.04.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/195991)
Nach Kritik am Wehrdienst-Gesetz soll ein Erlass Rechtssicherheit schaffen: Wehrfähige Männer müssen keinen Antrag stellen, wenn sie länger verreisen wollen.
Das Verteidigungsministerium hat eine deutlich vereinfachte Regelung für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer auf den Weg gebracht. Es will damit klarstellen, dass keine Anträge auf einen Auslandsaufenthalt gestellt werden müssen, wie eine Sprecherin der dpa sagte. Dazu werde mit einer Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. So werde Klarheit für alle Betroffenen wie auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt.
"Mit der anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist damit auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen. Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten", sagte die Sprecherin.
Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.
- sst
- dpa
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Doch kein Antrag erforderlich. beck-aktuell, 10.04.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/195991)



