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Bundestrojaner des BKA zur Online-Überwachung genehmigt und einsatzbereit

Klageindustrie

Das Bundesinnenministerium hat am 22.02.2016 die Genehmigung für den Bundestrojaner des Bundeskriminalamts (BKA) erteilt, teilte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin mit. Damit kann das BKA nun – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die Software einsetzen, um Kommunikation direkt auf dem Rechner auszuspähen.

Software ermöglicht Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei beteiligt gewesen. Der Bundestrojaner könne nun jederzeit zum Einsatz kommen. Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Das Programm dient der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Der Ministeriumssprecher erläuterte: "Grundsätzlich ist das eine Fähigkeit an einer Stelle, wo es eine solche Fähigkeit nicht gab." Die Software dient der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sie soll es den Ermittlern ermöglichen, Kommunikation mit zu verfolgen, bevor sie verschlüsselt ist.

Grüne bezweifeln verfassungskonformen Einsatz

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich skeptisch, ob der Trojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass ein heimlicher Fernzugriff nur unter strengsten Voraussetzungen und bei überragend wichtigen Rechtsgütern zulässig sein kann." Dies ist demnach etwa bei Gefahr für Leib und Leben oder Delikten gegen den Bestand des Staats der Fall. Von Notz forderte unter anderem, dass der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt werden müsse, also der Programmiertext der Software. Ähnlich äußerte sich auch der Chaos Computer Club.