Bundestag verlängert Anti-Terror-Regelungen um fünf Jahre

Zitiervorschlag
Bundestag verlängert Anti-Terror-Regelungen um fünf Jahre. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185341)
Zur Terrorbekämpfung können die Sicherheitsbehörden auch in den nächsten Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen. Gegen die Stimmen der Opposition verlängerte der Bundestag am 05.11.2015 mehrere Anti-Terror-Gesetze, die sonst Anfang 2016 ausgelaufen wären. Sie gelten nun bis zum Januar 2021.
Banken müssen Informationen zu Konten und Geldbewegungen geben
Nach der Neuregelung müssen Airlines etwa dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Name, Anschrift und Flugbuchungen eines Kunden preisgeben. Kreditinstitute und Finanzunternehmen sind in begründeten Fällen verpflichtet, über Konten und die dortigen Geldbewegungen zu informieren.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag verlängert Anti-Terror-Regelungen um fünf Jahre. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185341)



