Bundestag verabschiedet strengere Regeln für Bewachung von Flüchtlingen

Zitiervorschlag
Bundestag verabschiedet strengere Regeln für Bewachung von Flüchtlingen. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169941)
Nach mehreren Übergriffen auf Asylbewerber hat der Bundestag am 22.09.2016 strengere Vorschriften für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (BT-Drs. 18/8558, 18/9707) beschlossen. Danach müssen Bewachungsunternehmen und Bewachungspersonal, das in leitender Funktion eingesetzt wird, künftig einen Sachkundenachweis erbringen.
Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre zu wiederholen - Polizeiauskunft einzuholen
Ferner müssen die zuständigen Behörden künftig alle drei Jahre die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung wiederholen. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung haben sie Auskünfte bei Polizei über das Wachpersonal einzuholen. Außerdem können sie bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz anfragen.
Vorwurf der Misshandlung durch Wachmänner
In den vergangen Monaten gab es mehrfach den Vorwurf, dass Flüchtlinge in ihrer Unterkunft von Wachmännern misshandelt wurden. Ein Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein sorgte zudem für Aufsehen, weil er Straftäter in Erstaufnahme-Einrichtungen eingesetzt hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag verabschiedet strengere Regeln für Bewachung von Flüchtlingen. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169941)



