Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundestag verabschiedet strengere Regeln für Bewachung von Flüchtlingen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Nach mehreren Übergriffen auf Asylbewerber hat der Bundestag am 22.09.2016 strengere Vorschriften für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (BT-Drs. 18/8558, 18/9707) beschlossen. Danach müssen Bewachungsunternehmen und Bewachungspersonal, das in leitender Funktion eingesetzt wird, künftig einen Sachkundenachweis erbringen.

Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre zu wiederholen - Polizeiauskunft einzuholen

Ferner müssen die zuständigen Behörden künftig alle drei Jahre die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung wiederholen. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung haben sie Auskünfte bei Polizei über das Wachpersonal einzuholen. Außerdem können sie bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz anfragen.

Vorwurf der Misshandlung durch Wachmänner

In den vergangen Monaten gab es mehrfach den Vorwurf, dass Flüchtlinge in ihrer Unterkunft von Wachmännern misshandelt wurden. Ein Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein sorgte zudem für Aufsehen, weil er Straftäter in Erstaufnahme-Einrichtungen eingesetzt hatte.