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Bundestag verabschiedet Reform des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Ein Etappenziel ist erreicht

Soldaten dürfen bei der Bundeswehr künftig stärker mitbestimmen, etwa über ihre Unterkünfte. Das sieht die Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes vor, die der Bundestag am Abend des 09.06.2016 verabschiedet hat.

Mitbestimmungsrechte zur Steigerung der Attraktivität

Die erste derartige Reform seit fast 20 Jahren räumt den Soldaten zusätzliche Mitbestimmungsrechte ein, etwa bei der Festlegung der Arbeitszeiten und der Gestaltung der Unterkünfte. Die Amtszeit der Vertrauenspersonen steigt von zwei auf vier Jahre. Für ihre Tätigkeit erhalten sie zudem eine Aufwandsentschädigung. Die verbesserten Einflussmöglichkeiten sollen nach Regierungsangaben dazu beitragen, die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber zu steigern.