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Bundestag stimmt für "Nein heißt Nein"-Prinzip im Sexualstrafrecht

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

In Deutschland gilt künftig ein strenges Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip "Nein heißt Nein" festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt werden. Der Bundestag hat das Gesetz am 07.07.2016 in Berlin in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Künftig Handeln gegen "erkennbaren Willen" ausreichend

Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde einstimmig mit allen 601 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.