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Bundesregierung will Steuerbetrug an Ladenkassen eindämmen

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der seit Jahren grassierende Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen soll vom Jahr 2020 an mit einer neuen Sicherheitstechnik weiter eingedämmt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett an diesem 13.07.2016 beschließen will. Länder und Experten mahnen seit Jahren ein schärferes Vorgehen an. Mit dem Entwurf soll gezinkten Kassenaufzeichnungen dann endgültig ein Riegel vorgeschoben werden.

Ladenkassen müssen künftig zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben

Der Staat verliert hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassten - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. "Die Bundesregierung geht mit dem Gesetzentwurf konsequent gegen Manipulationen an Registrierkassen vor", heißt es in der Kabinettsvorlage. Die geplante Regelung betrifft Ladenbesitzer, die eine elektronische Registrierkasse oder Aufzeichnungssysteme besitzen. Diese müssen künftig über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Der Gesetzentwurf schreibt dafür keine bestimmte Technik vor. Das Verfahren soll dann ab dem Jahr 2020 angewandt werden.

Registrierkassenpflicht soll es nicht geben

Eine Registrierkassenpflicht soll es nicht geben. Diejenigen, die sich wegen früherer Vorgaben aus dem Jahr 2010 schon eine neue Kasse angeschafft haben, können diese noch bis Ende 2022 nutzen, falls die Kasse nicht umrüstbar ist. Möglich werden soll eine “Kassen-Nachschau“, Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Eine Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen. Kunden haben aber das Recht, einen Kassenbeleg zu verlangen. Die Kosten für die einmalige Neuanschaffung und Umstellung der Geräte wird in dem Gesetzentwurf auf 470 Millionen Euro beziffert, der jährliche Aufwand für die Wirtschaft mit 106 Millionen Euro.