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Bundesregierung will mit Konzernnachhaftung Haftungslücken bei Stilllegung von Atomkraftwerken schließen

Carl von Ossietzky

Die Bundesregierung will bestehende Haftungslücken bei der Stilllegung von deutschen Atomkraftwerken schließen. Das Kabinett hat am 14.10.2015 das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" beschlossen. Das Gesetz stelle sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften, betont der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD). So sollten Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler minimiert werden.

Umgehung der Haftung durch Konzern-Umstrukturierungen soll Riegel vorgeschoben werden

Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz soll die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (unter anderem Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt werden. Hierzu werde eine sogenannte eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.

Expertenkommission soll sich mit Finanzierung des Atomausstiegs beschäftigen

Die Bundesregierung hat zudem eine Expertenkommission unter Vorsitz von Brandenburgs früherem SPD-Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, dem ehemaligen Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und dem früheren Grünen-Umweltminister Jürgen Trittin eingesetzt. Die KFK soll Empfehlungen erarbeiten, wie die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung so ausgestaltet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.