Bundesregierung will globalen Steuerdaten-Austausch auf gesetzliche Grundlage stellen

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Bundesregierung will globalen Steuerdaten-Austausch auf gesetzliche Grundlage stellen. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190726)
Die Bundesregierung will ab 2017 mit anderen Staaten in den automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Finanzkonten eintreten. Dafür hat das Bundeskabinett am 15.07.2015 zwei Gesetzentwürfe beschlossen. "Dies ist das wirksamste Mittel, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung umfassend einzudämmen", betont Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Völkerrechtliches Abkommen als Grundlage
Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein im Oktober 2014 von Deutschland und 50 weiteren Staaten unterzeichneter völkerrechtlichen Vertrag, in dem die Staaten sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD verpflichtet haben. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein. Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der völkerrechtliche Vertrag in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf für das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen. Damit werden die Einzelheiten des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland geregelt. Der Gesetzentwurf sieht zugleich eine entsprechende Anpassung des EU-Amtshilfegesetzes aufgrund der im Dezember 2014 ebenfalls erfolgten Übernahme des Gemeinsamen Meldestandards in die EU-Amtshilferichtlinie vor.
BZSt soll Daten erheben und weiterleiten
Für die Bundesrepublik Deutschland wird nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die maßgeblichen Daten von den deutschen Finanzinstituten erheben und zentral an die zuständigen Behörden der anderen Staaten senden. Dafür sei es erforderlich, dass die Finanzinstitute die entsprechenden Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zuvor dem BZSt elektronisch übermitteln. Diese Verpflichtung soll per Gesetz den Finanzinstituten übertragen werden. Umgekehrt soll das BZSt die Daten aus den anderen Staaten empfangen, die diese zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen von den jeweiligen Finanzinstituten erhalten haben, und diese an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleiten.
Bundesregierung: Höchste Anforderungen an den Datenschutz sichergestellt
Die Bundesregierung habe sichergestellt, dass beim automatischen Informationsaustausch höchste Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Deutschland werde dazu eine besondere Datenschutzklausel bei der OECD hinterlegen. Diese gewährleiste, dass sämtliche Staaten, die zukünftig aufgrund des Übereinkommens mit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch betreiben, den hohen deutschen Datenschutzstandard erfüllen müssen. Dabei lege Deutschland die Bedingungen fest, die von dem anderen Staat bei der Übermittlung von personen- und unternehmensbezogenen Daten zu beachten sind.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung will globalen Steuerdaten-Austausch auf gesetzliche Grundlage stellen. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190726)



