Bundesregierung will Regelungen für Bewachungsgewerbe verschärfen

Zitiervorschlag
Bundesregierung will Regelungen für Bewachungsgewerbe verschärfen. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175421)
Neue Bewachungsunternehmer und deren leitendes Personal müssen künftig eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen. Die Zuverlässigkeit der Unternehmen und des leitenden Personals soll alle drei Jahre überprüft werden. Dies ist der Kern des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/8558).
Private Bewachungsunternehmen zunehmend im Einsatz
"Wegen der speziellen Situation und einiger Missstände, die in der Praxis aufgetreten sind, muss leitendes Personal, das für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt ist, die erforderliche Sachkunde nachweisen", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Vorschriften sollen auch für den Schutz zugangsgeschützter Großveranstaltungen gelten. "Die Anschläge in Paris am 13.11.2015 belegen, dass derartige weiche Ziele mit hohem, medienwirksamem Schädigungspotenzial drohenden terroristischen Anschlagsszenarien entsprechen. Den eingesetzten privaten Sicherheitskräften kommt hier eine besondere Bedeutung zu", heißt es in dem Entwurf. Private Bewachungsunternehmen würden zunehmend als Teil der Sicherheitsarchitektur wahrgenommen und zunehmend bei Großveranstaltungen, aber auch zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt.
Hintergrund: Fehlende Qualifikation birgt erhebliches Schädigungspotenzial
"Es handelt sich dabei um Einsatzbereiche, bei denen es durch unqualifizierte Gewerbetreibende zu erheblichen Schädigungen von Leben und Gesundheit von Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann", schreibt die Regierung. Der Sachkundenachweis löst den bisherigen Unterrichtsnachweis mit einem Umfang von 80 Stunden ab. Die Prüfung, durch deren erfolgreiche Teilnahme die Sachkunde nachgewiesen wird, soll rund drei Stunden dauern und von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt werden. Geprüft werden unter anderem die Sachgebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Strafrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen einschließlich Deeskalationstechniken und Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Bundesrat begrüßt Gesetzentwurf
Rund 10.000 Bewachungsunternehmen soll es geben. Bei einer jährlichen Fluktuation von 10% müssten 1.000 neue Bewachungsunternehmer die Prüfung ablegen. Außerdem nimmt die Regierung an, dass von den 200.000 Wachpersonen pro Jahr 2.000 den Sachkundenachweis vorlegen müssen. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht der Regierung, das Bewachungsrecht zu überarbeiten. "Die Ziele des Gesetzentwurfs, das gewerbliche Bewachungsrecht zu verschärfen und den Vollzug in diesem Bereich zu verbessern, werden unterstützt", heißt es in der Stellungnahme der Länder. Die Bundesregierung will einen Teil der Vorschläge des Bundesrates übernehmen; für einen weiteren Teil hat sie eine Prüfung zugesichert.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung will Regelungen für Bewachungsgewerbe verschärfen. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175421)



