Mindestlohn soll 2017 auf 8,84 Euro steigen

Zitiervorschlag
Mindestlohn soll 2017 auf 8,84 Euro steigen. beck-aktuell, 29.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173936)
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.01.2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen, wie Letztere am 28.06.2016 mitteilte.
Lohnentwicklung von Januar 2015 bis Juni 2016 maßgebend
Die Mindestlohn-Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. Maßstab sind dabei die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung. Laut Statistischem Bundesamt entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4%. Dabei ist die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ab 01.03.2016 eingerechnet. Dieser wird dann bei der nächsten Anpassung im Jahr 2018 ausgeklammert, um ihn nicht doppelt anzurechnen. Deshalb stellte die Mindestlohn-Kommission für die nächste Entscheidung in 2018 – gültig ab 01.01.2019 – bereits einen Tarifindex von 3,2% fest.Keine Verwerfungen am Arbeitsmarkt festgestellt
Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmer angemessen schützt. Er darf zudem fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden. "Es gibt keine Verwerfungen am Arbeitsmarkt", stellte Kommissionsmitglied auf Gewerkschaftsseite, Stefan Körzell fest. Er ist Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes. Aussagen über kausale Wirkungszusammenhänge zur Beschäftigung könnten nicht hergestellt werden, ergänzte Reinhard Göhner. Er ist als Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied der Kommission auf Arbeitgeberseite.Abweichungen vom Mindestlohn nur noch bis Ende 2016 möglich
Bis zum 31.12.2016 läuft die Übergangsregelung aus, die es erlaubt, tarifvertraglich vom Mindestlohn abzuweichen. Übergangsweise gelten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie niedrigere Mindestlöhne. Spätestens zum 01.01.2017 müssen die Beschäftigten auch hier mindestens 8,50 Euro bekommen. In beiden Branchen werden die Mindestlöhne darüber liegen. Ab dem 01.01.2018 gilt der von der Mindestlohnkommission neu festgesetzte Mindestlohn.
Ab Januar 2018 entfällt auch Sonderregelung für Zeitungsausträger und Saisonarbeiter
Zwei Sonderregelungen gelten für Zeitungsausträger und Saisonkräfte: Zeitungsausträger müssen 2016 mindestens 7,23 Euro brutto pro Stunde bekommen (85% des gesetzlichen Mindestlohns). Ab dem 01.01.2017 haben sie Anspruch auf brutto 8,50 Euro. Ab dem 01.01.2018 gilt auch für Zeitungsausträger dann der neu festgesetzte Mindestlohn. Für Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Erntehelfer, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings können sie kurzfristig statt 50 bis zu 70 Tage pro Jahr sozialabgabenfrei arbeiten. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2018. Ab dem 01.01.2017 müssen alle Beschäftigten in allen Branchen einen Mindestlohn von wenigstens 8,50 Euro erhalten. Ab 01.01.2018 gilt der von der Mindestlohn-Kommission festgesetzte Mindestlohn ohne jede Einschränkung.
Rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer profitieren vom Mindestlohn
Die Bundesregierung weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass der Mindestlohn Beschäftigte in Niedriglohnbranchen vor Dumpinglöhnen schütze. Rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer profitierten von der gesetzlichen Lohnuntergrenze, vor allem Ungelernte. Der Zoll kontrolliert, ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Bußgelder werden zum Beispiel fällig, wenn Arbeitgeber in bestimmten Branchen und bei geringfügig Beschäftigten gegen Dokumentationspflichten verstoßen. Das betrifft zum Beispiel das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikunternehmen, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.
- Redaktion beck-aktuell
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Mindestlohn soll 2017 auf 8,84 Euro steigen. beck-aktuell, 29.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173936)



