Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Reform des Maßregelvollzugs vor

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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Reform des Maßregelvollzugs vor. beck-aktuell, 21.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181991)
Die Bundesregierung will den Maßregelvollzug reformieren. Es gehe unter anderem darum, "unverhältnismäßige, insbesondere unverhältnismäßig lange" Unterbringungen zu vermeiden. Ihr Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7244) sei eine Reaktion darauf, dass sich immer mehr Menschen aufgrund eines Gerichtsentscheids in der geschlossenen Psychiatrie befinden und dieser Maßregelvollzug immer länger dauert. Im Vorfeld der Entstehung des Gesetzentwurfs hatte der Fall des möglicherweise zu unrecht im Maßregelvollzug untergebrachten Gustl Mollath für erhebliches Aufsehen gesorgt.
Keine langfristige Unterbringung mehr bei Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden
Mit dem neuen Gesetz sollen die "Anforderungsvoraussetzungen" des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert werden. Die Anordnungen sollen sich stärker auf "gravierende Fälle" beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer "schweren seelischen oder körperlichen Schädigung" der Opfer drohen. Die "Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden" soll nicht mehr ausreichen.
Erforderlichkeit der Fortdauer des Maßregelvollzugs soll öfter überprüft werden
Weiterhin will die Bundesregierung die "prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungen" ausbauen. Häufiger als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter sollen erhöht werden, und es soll nicht mehr zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden dürfen. Präziser gefasst werden soll zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt.
Längere Unterbringungen trotz fehlender Belege ansteigender Gefährlichkeit der Täter
Die Bundesregierung verweist in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Zahl der Personen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, bezogen auf das frühere Bundesgebiet von 2.489 im Jahr 1990 auf 6.569 im Jahr 2010 gestiegen sei, im gesamten Bundesgebiet auf 7.752. Die "Verweildauer in der Unterbringung" sei zwischen 2008 und 2012 von 6,2 Jahren auf knapp acht Jahre gestiegen, "ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt".
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Reform des Maßregelvollzugs vor. beck-aktuell, 21.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181991)



