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Bundesregierung will “Legal Highs" verbieten

Berufe mit Haltung

Mit dem Verbot sogenannter Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) will die Bundesregierung der zunehmenden Verbreitung dieser Drogen entgegenwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (BT-Drs. 18/8579), der jetzt im Bundestag beraten wird.

Neuregelung soll Strafbarkeitslücke schließen

Die Regierung verweist auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen (GRUR 2014, 893). Damit könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sei. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Neues Verbot soll ganze Stoffgruppen erfassen

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sieht ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe solcher Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Bundesregierung warnt schon länger vor dem Konsum solcher Substanzen, die auch als “Legal Highs" bezeichnet werden. Die Suchtstoffe werden mitunter als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben.

Verbots- und Strafvorschriften des BtMG werden bewusst umgangen

Nicht alle “Legal Highs" fielen unter das BtMG, obgleich sie schwere oder gar tödliche Nebenwirkungen entfalten könnten, erläutert die Regierung ihr Vorhaben. So würden die Stoffe in ihrer chemischen Struktur gezielt so verändert, dass sie nicht mehr den Verbots- und Strafvorschriften des BtMG unterliegen. Bei den NPS werden nach Angaben der Regierung bekannte chemische Grundstrukturen von Cannabinoiden, Cathinonen, Phenethylaminen, Tryptaminen und Piperazinen synthetisch abgewandelt, wobei in allen Fällen eine starke Wirkung auf die Psyche erhalten bleibt. Als besonders riskant stuft die Bundesregierung den Mischkonsum verschiedener Stoffe ein. Wie sie im Herbst 2014 mitteilte, sind seit 2010 insgesamt 503 Vergiftungen und 20 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von NPS bekannt geworden. Typische negative Begleiterscheinungen beim Konsum solcher Stoffe seien Herzrasen, Unruhe, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen.