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Bundesrat

Entschließung zur Sicherung der notärztlichen Versorgung auf dem Land vorgestellt

„Das unsichtbare Recht“

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern möchten die notärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen und haben hierfür am 25.11.2016 eine Entschließung (BR-Drs. 683/16) vorgestellt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Honorarärzten ermöglicht, ohne Sozialversicherung zu arbeiten. Eine entsprechende Regelung Österreichs könne dabei Vorbild sein.

LSG-Urteil zu Sozialversicherungspflicht sorgt für Verunsicherung

Zur Begründung ihrer Entschließung verweisen die Länder auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, das die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. Dies führe zu Verunsicherung unter Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig seien. Die beiden Länder fürchten deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könnte, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien außerdem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter Freelancer durch nichtselbstständige Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne.

Nach österreichischem Vorbild

Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und wie auch die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt, wird in der Entschließung weiter erläutert. Damit sei die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich.

Ausschüsse und Bundestag nun am Zug

Die Entschließung wurde am 25.11.2016 vorgestellt und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Entschließung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.