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Bundesrat will Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten verbessern

Produkthaftung 2026

Der Bundesrat will Verbraucher, die an sogenannten Kaffeefahrten teilnehmen, besser vor unseriösen Angeboten schützen. Wie der Pressedienst des Bundestages am 18.11.2015 berichtet, sieht dies der von den Ländern eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (BT-Drs. 18/6676) vor.

Neuregelung gegen "verbraucherpolitischen Missstand"

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, stellen unseriöse Kaffeefahrten, auf denen Verkäufer mit aggressiven und irreführenden Angeboten auftreten, trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen einen "verbraucherpolitischen Missstand" dar. Zunehmend würden Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen angeboten. Außerdem gebe es die Tendenz, die Verkaufsveranstaltungen ins Ausland zu verlagern und damit die gewerbesteuerliche Anzeigepflicht zu umgehen. Pro Jahr nähmen schätzungsweise 4,5 bis fünf Millionen Deutsche an solchen gewerberechtlich als Wanderlager einzustufenden Kaffeefahrten teil.

Entwurf sieht höhere Bußgelder vor

Mit dem Gesetz soll die Anzeigepflicht dieser Veranstaltungen auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten ausgedehnt werden. Außerdem wird nach den Plänen des Bundesrates der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und von bestimmten Reisen verboten. Die Bußgelder sollen erhöht werden.