Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen

Zitiervorschlag
Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187476)
Der Bundesrat setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Ziel seines am 25.09.2015 beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, unseriöse Verkaufsveranstaltungen besser bekämpfen zu können. Er schlägt darin vor, die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten auch auf die Beförderung der Teilnehmer auszudehnen. Zudem seien neue Vertriebsverbote für Finanzdienstleistungen und Medizinprodukte einzuführen und die Bußgelder für Verstöße deutlich anzuheben.
Finanzielle Ausnutzung vor allem älterer Menschen
Auch die Publizitätspflicht für die Veranstalter soll erweitert werden. Diese sollen in öffentlichen Ankündigungen zukünftig auch Name und gewerbliche Niederlassung angeben. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass unseriöse Kaffeefahrten – von denen insbesondere ältere Menschen betroffen seien – weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand darstellten. Die Teilnehmer würden noch immer häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Der Umsatz der Branche betrage nach Medienrecherchen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187476)



