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Senioren

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Keine Gema-Gebühren für Fernsehen in Heimzimmern
Weiterleitung von TV-Signalen

Keine Gema-Gebühren für Fernsehen in Heimzimmern

Darf ein Seniorenheim über Satellit empfangene Rundfunkprogramme per Kabel in die Bewohnerzimmer weiterleiten, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen? Ja, sagt der BGH – und schließt auch gleich den Speisesaal und Gemeinschaftsräume mit ein.

Städtetag fordert Umbau zur Vollversicherung
Pflegereform

Städtetag fordert Umbau zur Vollversicherung

Im Herbst will die Bundesregierung auch die Reform der Pflegeversicherung angehen. Der Städtetag hat klare Vorstellungen, was geändert werden muss.

EuGH weist GEMA in die Schranken
Fernsehen im Seniorenwohnheim

EuGH weist GEMA in die Schranken

Ein Seniorenheim leitete die über Satellit empfangenen Fernseh- und Radioprogramme über ein Kabelnetz in die Zimmer seiner Bewohner weiter. Das rief die GEMA auf den Plan – doch der EuGH verwies die Verwertungsgesellschaft in ihre Schranken.

Bundespolizei darf keine Gebühren für Zurückbringen verlangen
Heimbewohner auf Tour

Bundespolizei darf keine Gebühren für Zurückbringen verlangen

Für das Zurückbringen eines "entwichenen" Bewohners forderte die Bundespolizei vom betroffenen Seniorenheim eine Leistungsgebühr. Doch für diesen Fall ist das Bundesgebührengesetz nicht ausgelegt, meint das OVG Berlin-Brandenburg.

Weiterleitung eines TV-Signals als Urheberrechtsverletzung?
Vom Satelliten ins Kabel

Weiterleitung eines TV-Signals als Urheberrechtsverletzung?

Verletzt der Betreiber eines Seniorenwohnheims Urheberrechte, wenn er über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet? Diese Frage soll der BGH entscheiden. Der fragt aber erst einmal den EuGH, was unter dem Begriffs der öffentlichen Wiedergabe zu verstehen ist.

Keine "Ehe light"
Buschmann plant Verantwortungsgemeinschaft

Keine "Ehe light"

Für Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, soll es nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig ein neues familienrechtliches Modell geben. Mit der Verantwortungsgemeinschaft wolle man ein neues Rechtsinstitut einführen, sagte der FDP-Politiker.

Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kann für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt. Die Dienstleistungen würden hier nämlich nicht – wie erforderlich – im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, so die Begründung des Bundesfinanzhofs.

Eignungstests für ältere Autofahrer führen zu weniger Unfällen
Studie

Eignungstests für ältere Autofahrer führen zu weniger Unfällen

Party auf der Reeperbahn oder Shoppen in der Mönckebergstraße – in Hamburg gibt es viele berühmte Stadtteile und Straßen. Doch die Waitzstraße in Othmarschen fällt durch eine andere Kuriosität auf: Schaufensterunfälle. Ob im Mai 2021 in das Gebäude der Hamburger Sparkasse oder zuletzt im Dezember vergangenen Jahres gegen Tische und Stühle eines Restaurants – es sind vor allem Senioren, die in der Straße mit ihren Autos in die Geschäfte fahren.

Unterbringung setzt konkrete Gefahr voraus

Unterbringung setzt konkrete Gefahr voraus

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten selbst voraus. Der Bundesgerichtshof hält fest, dass das zuständige Gericht sich auch bei wiederholter Unterbringung nicht auf Leerformeln zurückziehen darf. Eine mögliche Gefährdung anderer Personen durch aggressive Ausbrüche einer 88-jährigen Frau dürfe nicht berücksichtigt werden.

Gesundheitsamt darf Pflegemitarbeiterin nicht zur Vorlage eines Impfnachweises verpflichten

Gesundheitsamt darf Pflegemitarbeiterin nicht zur Vorlage eines Impfnachweises verpflichten

Das Gesundheitsamt darf ungeimpfte Pflegepersonen nicht dazu zwingen, innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung zu erbringen. Die "einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfnachweispflicht" begründe gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sondern ermögliche nur für den Fall der Nichtimpfung ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot.