Gesundheitsamt darf Pflegemitarbeiterin nicht zur Vorlage eines Impfnachweises verpflichten
Das Gesundheitsamt darf ungeimpfte Pflegepersonen nicht dazu zwingen, innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung zu erbringen. Die "einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfnachweispflicht" begründe gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sondern ermögliche nur für den Fall der Nichtimpfung ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot.