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Gesetzentwurf des Bundesrates

"Gaffen" bei Unfällen soll strafbar werden

Codiertes Recht

Gegen Schaulustige, die nach einem Unfall knipsen und filmen statt zu helfen, will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9327) vorgehen, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Dies will der Bundesrat "im Interesse des Opferschutzes" ändern. Dazu soll ein neuer § 115 ins StGB eingefügt werden.

Auch "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" soll künftig erfasst werden

Dem Entwurf zufolge soll "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert". Damit werde auch "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" vom Straftatbestand erfasst, erklärt die Länderkammer.

Mehr Schutz für Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen

Zudem will der Bundesrat den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen auf verstorbene Personen ausweiten. Er gelte bisher nur für lebende Personen, bemängelt der Bundesrat. § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) soll entsprechend erweitert werden.