Bundesrat übt Kritik an Dublin-IV-Verordnung

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Bundesrat übt Kritik an Dublin-IV-Verordnung. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167856)
Der Bundesrat teilt das Ziel der Europäischen Kommission, mit der Neufassung der Dublin-Verordnung eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge und damit der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. In der konkreten Ausgestaltung sieht er die Dublin-IV-Verordnung jedoch in einigen Aspekten kritisch, vor allem in Bezug auf die Rechtsbehelfe gegen die Überstellungsentscheidung.
Bundesrat fordert besseren Schutz unbegleiteter Minderjähriger
Die Europäische Kommission möchte die Schwächen des europäischen Asylsystems und insbesondere die des Dublin-Verfahrens beheben. Sie hat deshalb eine Neufassung der Dublin-III-Verordnung, die Dublin-IV-Verordnung, vorgelegt. Für verbesserungswürdig hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 04.11.2016 (BR-Drs. 390/16) auch die Regelungen für den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen. So sei unter anderem sicherzustellen, dass unbegleiteten Minderjährigen jederzeit ein reguläres Verfahren zur Anerkennung internationalen Schutzes offensteht, in dem sie auch rechtlich vertreten sind. Außerdem betont er, dass vor einer möglichen Überstellung von Minderjährigen grundsätzlich zu prüfen sei, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die der Überstellung entgegensteht.
Bundesrat für Festschreibung des Vorrangs der freiwilligen Ausreise
Darüber hinaus fordern die Länder, dass bei der Reform der Dublin-III-Verordnung der Vorrang der freiwilligen Ausreise festgeschrieben werden müsse. Sie sei humaner und effektiver als die zwangsweise Überstellung und würde ermöglichen, dass Ausreisen unter Achtung der Menschenwürde und des Wohl des Kindes stattfänden. Verbindliche Garantien für unbegleitete Minderjährige und eine Erweiterung des Begriffes der Familienangehörigen sollen außerdem den Schutz der Asylbewerber verbessern.
Umverteilung per "Fairness-Mechanismus"
Kern der neuen Dublin-IV-Verordnung ist ein Korrekturmechanismus für die Verteilung von Flüchtlingen. Bislang gilt das sogenannte Erststaats-Prinzip. Danach ist in der Regel immer der Mitgliedstaat zuständig, über den Flüchtlinge die EU betreten. Das heißt in den meisten Fällen: Griechenland und Italien. Beide Länder sind angesichts der hohen Flüchtlingszahlen überfordert. Künftig soll deshalb ein "Fairness-Mechanismus" greifen: Steigt die Zahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat über eine bestimmte Schwelle, sollen Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden. Wenn sich ein Staat weigert, muss er pro abgelehntem Flüchtling 250.000 Euro zahlen. Außerdem werden die Fristen zur Umverteilung verkürzt, um das System effizienter zu machen.
Asylanträge in verschiedenen Staaten sollen unterbunden werden
Darüber hinaus möchte die Kommission verhindern, dass Flüchtlinge wie bisher in verschiedenen Ländern Asylanträge stellen. Asylbewerber müssen deshalb künftig im Mitgliedstaat der ersten Einreise ihren Antrag stellen. Sie sind außerdem verpflichtet, in diesem Mitgliedstaat zu bleiben und den dortigen Behörden zur Verfügung zu stehen. Um die Einhaltung dieser Regel durchzusetzen, sieht die Dublin-IV-Verordnung vor, dass Asylbewerber nur dort Ansprüche auf materielle Aufnahmeleistungen haben, wo sie ihren Antrag gestellt haben.
Stellungnahme des Bundesrates geht nach Brüssel
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Europäischen Kommission direkt zugeleitet, damit diese die Anliegen der Länder bei den weiteren Beratungen berücksichtigen kann.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat übt Kritik an Dublin-IV-Verordnung. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167856)



