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Schutz kritischer Infrastruktur

Neuer Straftatbestand: "Gemeinschädlicher Hausfriedensbruch"

Eine Drohne fliegt in der Luft. Im Hintergrund sind drei Hochhäuser zu sehen.
Immer wieder tauchen verdächtige Drohnenflüge über Infrastruktur auf. © Leo Lintang / Adobe Stock

Unbefugt in ein Kraftwerk eindringen oder eine Drohne drüberfliegen lassen: Der Bundesrat will solche Eingriffe mit einem neuen Straftatbestand verfolgen. Dienen sie der Vorbereitung eines Angriffs, sollen härtere Strafen möglich sein.

Nicht erst die Sabotage, schon das unbefugte Eindringen oder Überfliegen soll strafbar sein: Der Bundesrat will kritische Infrastruktur mit einem neuen Straftatbestand besser schützen. Auf Initiative Hessens beschloss er am Freitag, einen Gesetzentwurf für einen "gemeinschädlichen Hausfriedensbruch" beim Bundestag einzubringen. Auch ohne Strafantrag der Betroffenen sollen die Behörden künftig ermitteln können.

Der Vorschlag erfasst das widerrechtliche Eindringen in kritische Anlagen, den unbefugten Aufenthalt dort sowie nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen. Welche Anlagen als kritisch gelten, richtet sich nach dem KRITIS-Dachgesetz. Dazu zählen nach Angaben des Bundesrates etwa Kraftwerke, Flughäfen, Bahnhöfe und Wasseraufbereitungsanlagen. Dienen die Handlungen der Vorbereitung eines Angriffs oder einer Sabotage, sollen härtere Strafen möglich sein.

"Wir dürfen nicht warten, bis Leitungen gekappt werden oder Drohnen explodieren", sagte Hessens Justizminister Christian Heinz. Er bezeichnete den Vorstoß als "Prävention durch Abschreckung".

Schon das Ausspähen soll erfasst werden

Die Länder wollen damit früher ansetzen als erst bei einer Beschädigung der Anlagen. Angriffen gehe häufig eine Beobachtungsphase voraus, in der Täterinnen und Täter Betriebsabläufe und Schwachstellen ausspähten, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Zugleich gebe es mehr Vorfälle, bei denen Anlagen unbefugt betreten oder überflogen würden, ohne dass anschließend ein Angriff oder Sabotageakt folge.

Bis Dezember 2025 seien mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge gemeldet worden, die militärische Einrichtungen, Flughäfen und andere kritische Infrastruktur betroffen hätten. Gerade an Flughäfen könnten solche Überflüge erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Ähnliches gelte für Protestaktionen auf Rollfeldern und Rollwegen.

Wie weit die Folgen einer Störung reichen können, verdeutlichen die Länder mit dem großflächigen Stromausfall nach einem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke Anfang des Jahres in Berlin. Funktionierende kritische Infrastruktur sei eine Voraussetzung für die öffentliche Sicherheit, das Gemeinwesen und die wirtschaftliche Stabilität. Schon kleine Störungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben.

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Ermittlungen auch ohne Strafantrag

Die bestehenden Vorschriften etwa zu Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung reichen nach Auffassung der Länder angesichts der Gefährdungslage nicht aus. Sie schützten vor allem Eigentümer oder Mieter. Der neue Tatbestand soll dagegen ausdrücklich auch die Allgemeinheit schützen.

Deshalb soll die Strafverfolgung nicht von einem Strafantrag der Betroffenen abhängen. "Bei kritischer Infrastruktur geht es nämlich nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern um den der Allgemeinheit", erklärte Heinz.

Mit dem Bundesratsbeschluss ist das Strafrecht noch nicht geändert. Zunächst wird der Entwurf der Bundesregierung zugeleitet, die nach Angaben des hessischen Justizministeriums innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen muss. Anschließend geht er mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer dieser den Vorschlag beraten muss, gibt es nicht.