Bundesrat stimmt Kulturgutschutzgesetz zu

Zitiervorschlag
Bundesrat stimmt Kulturgutschutzgesetz zu. beck-aktuell, 11.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173351)
Der Bundesrat hat am 08.07.2016 dem Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes zugestimmt. Damit ist eins der meistdiskutierten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate abgeschlossen. Das Gesetz will die Abwanderung von nationalem Kulturgut aus Deutschland verhindern und den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen.
Klare Ein- und Ausfuhrregeln
Künftig müsse für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden, schreibt der Bundesrat. Bisher sei das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig gewesen. Betroffen seien Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind. Die Neuregelung solle auch den Ankauf von national wertvollen Kulturgütern durch den Staat erleichtern. Außerdem enthalte das Gesetz Regelungen, um so genannte Raubkunst - also unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten - effektiver an diese zurückgeben zu können.
Entwurf der Bundesregierung wurde intensiv debattiert
Das Gesetz gehe auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, zu dem der Bundesrat bereits am 18.12.2015 Stellung genommen hatte. Nach intensiven Debatten habe es der Bundestag mit einigen Änderungen am 23.06.2016 verabschiedet. Nach der Zustimmung der Länder werde das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat stimmt Kulturgutschutzgesetz zu. beck-aktuell, 11.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173351)



