Bundesrat stimmt Gesetz zur Verfassungsschutzreform zu

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Bundesrat stimmt Gesetz zur Verfassungsschutzreform zu. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187446)
Die Länder haben am 25.09.2015 grünes Licht für eine Reform des Verfassungsschutzes gegeben. Die neuen Regeln verpflichten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur besseren Zusammenarbeit. Zukünftig müssen sich die Ämter intensiver abstimmen und ihre Informationen austauschen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich klare Regeln für den Einsatz sogenannter V-Leute. Das Gesetz zieht damit die Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie.
Stärkung der Zentralstelle
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, soll durch die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Zentralstellenfunktion eine bessere Zusammenarbeit innerhalb des Verfassungsschutzverbundes erreicht werden. Das Bundesamt unterstütze die Landesämter, koordiniere die Zusammenarbeit und trete in bestimmten Fällen nötigenfalls auch selbst in die Beobachtung ein.Verbesserung des Informationsflusses
Zur Verbesserung des Informationsflusses müssten künftig alle relevanten Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden. Für den Informationsaustausch sei das gemeinsame Verbundsystem NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) zu nutzen, so das Innenministerium.Ausbau der Analysefähigkeit
Mit der Zusammenführung der relevanten Informationen im NADIS sollen länderübergreifende Beziehungen und Strukturen besser erkennbar und dem Entstehen von Informationsinseln vorgebeugt werden. Datenschutzbelange seien durch Abfrage- und Zugriffsregelungen und die Vollprotokollierung gewährleistet.Klarheit zum Einsatz von V-Leuten
Die Reform schafft laut Innenministerium zudem Klarheit beim Einsatz von V-Leuten. Ihre Auswahl und Führung erhalte einen klaren Rahmen. So werde festgelegt, wer überhaupt angeworben werden darf (zum Beispiel keine Minderjährigen). Auch die Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" (zum Beispiel Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots) würden geregelt: Eingriffe in Individualrechte (zum Beispiel Sachbeschädigungen) durch V-Leute seien nicht zulässig, das Verhalten müsse zur Akzeptanz in der Szene unerlässlich und dürfe nicht unverhältnismäßig sein. V-Leute dürften keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern, sie dürften dort jedoch Mitglied sein oder werden, um sie von innen aufzuklären. Der Einsatz von V-Leuten werde auf den gewaltorientierten Bereich priorisiert, es müsse sich generell um Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln.- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat stimmt Gesetz zur Verfassungsschutzreform zu. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187446)



