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Bundesrat stimmt Einführung von Flüchtlingsausweisen zu

Vollzeit mit der Brechstange?

Um eine schnelle und flächendeckende Registrierung von Asylsuchenden zu gewährleisten, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 29.01.2016 dem Datenaustauschverbesserungsgesetz zugestimmt. Mit ihm wird ein einheitlicher Auskunftsnachweis für Asylsuchende – der sogenannte Flüchtlingsausweis – eingeführt. Er soll Identitätstäuschungen erschweren, Mehrfacherhebungen von Daten vermeiden und Asylverfahren beschleunigen, heißt es in einer Mitteilung der Ländervertretung.

Einheitliche Erfassung von Daten

Das Gesetz regelt darüber hinaus die einheitliche Erfassung relevanter Daten von Flüchtlingen. Künftig werden danach sowohl Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen als auch solche Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung als erforderlich angesehen werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über die Schul- und Berufsausbildung.