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Fußball-EM

Bundesrat stimmt für Ausnahmen vom Lärmschutz

Klageindustrie

Public-Viewing ist auch bei den Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2016 bis zum Abpfiff möglich. Der Bundesrat stimmte am 13.05.2016 einer entsprechenden Verordnung zu. Sie sieht vor, dass öffentliche Fernsehübertragungen während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhr genehmigt werden können. Dafür sind für den Zeitraum des Turniers Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorgesehen.

Ordnungsämter müssen Einzelfallentscheidungen treffen

Nach wie vor gilt: Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Verordnung ist zeitlich befristet und entspricht weitgehend den für die Fußball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014 erlassenen Regelungen.