Die Länder möchten das massenweise Schreddern von Hahnenküken verhindern. In einem am 25.09.2015 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, eine Ergänzung in das Tierschutzgesetz aufnehmen, die es künftig verbietet, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Die bisherige Praxis soll nach dem Entwurf nur noch bis Mai 2017 zulässig sein.
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Bundesrat sieht Verstoß gegen Tierschutz
Der Bundesrat geht davon aus, dass allein im Jahr 2014 rund 45 Millionen männliche Hühnerküken getötet wurden, weil sie geschlechtsbedingt nicht für die Eierproduktion zu verwenden sind. Diese behördlich bislang geduldete Tötungspraxis sei mit der Grundkonzeption des Tierschutzgesetzes jedoch nicht vereinbar.