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Bundesrat setzt sich für Begrenzung der Dispozinsen ein

Parken in Pink

Mit einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen für einen Dispositionskredit will der Bundesrat dafür sorgen, dass Verbraucher effektiv vor Überschuldung geschützt werden. Dies geht aus seiner Stellungnahme (BR-Drs. 359/15 (B)) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (BR-Drs. 359/15) hervor.

Gesetzliche Obergrenze bei 8% über dem Basiszins

Nach den Vorstellungen der Länder sollten die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken künftig auf 8% über dem Basiszins (derzeit -0,83%) begrenzt werden. Die Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung übermittelt.

Regierungsentwurf setzt europäische Vorgaben um

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht um und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Zudem führt er eine Beratungspflicht des Darlehensgebers in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen des Kreditnehmers ein.