Bundesrat gibt keine Stellungnahme zu Vorratsdatenspeicherung ab

Zitiervorschlag
Bundesrat gibt keine Stellungnahme zu Vorratsdatenspeicherung ab. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192291)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2015 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Bundestag wird seine Beratungen daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer aufnehmen.
Entwurf: Verkehrsdaten sind für gewissen Zeitraum zu speichern
Der Gesetzentwurf soll Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, einzelne Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern: Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen. Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmen vorgesehen.
Abruf der Daten zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten
Zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten sollen Strafverfolgungsbehörden die Daten abrufen dürfen, wenn die Straftat sonst nicht aufklärbar und die Erhebung verhältnismäßig ist. Landespolizeibehörden sollen Zugriff auf die Daten erhalten, wenn eine landesrechtliche Norm dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder den Bestand des Bundes oder eines Landes vorsieht. Zudem führt der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei ein, um den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu bekämpfen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat gibt keine Stellungnahme zu Vorratsdatenspeicherung ab. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192291)



