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Bundesrat gibt grünes Licht für Reform der Investmentbesteuerung

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Bundesrat hat am 08.07.2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden. Diese zielen darauf ab, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein "Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko" tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden.

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben sollen alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt werden. Die neuen Regelungen greifen laut Bundesrat rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen. Um den Aufwand für Bürger und die Wirtschaft zu verringern und die Finanzämter zu entlasten, enthalte das Gesetz zudem Vereinfachungen bei den Steuererklärungspflichten.

Länderkammer fordert Neuregelung zum Wagniskapital

In einer ebenfalls am 08.07.2016 gefassten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen hin. Die Länder wollten Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbinden. Sie forderten von der Bundesregierung eine verfassungsfeste und EU-rechtlich unbedenkliche Neuregelung zum Wagniskapital, um Belastungen junger, innovativer Unternehmen zu verhindern.