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Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Bauvertragsrecht

„Das unsichtbare Recht“

Der Bundesrat hat am 22.04.2016 zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Diese zielen unter anderem auf einen höheren Verbraucherschutz und einen Interessensausgleich zwischen Bauherrn und Unternehmer ab.

Regierungsentwurf sieht mehr Verbraucherschutz in Bauverträgen vor

Der Regierungsentwurf sehe vor, spezielle Normen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architektenvertrag sowie den Ingenieurvertrag ins Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzufügen. Bauunternehmer müssten nach dem Regierungsentwurf Verbrauchern künftig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen. Beide Seiten hätten sich zudem verbindlich über den Fertigstellungstermin des Projekts zu einigen. Nach dem Gesetzentwurf könnten Verbraucher den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Außerdem sei im Werkvertragsrecht - und somit auch bei Bauverträgen - die Einführung eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund vorgesehen.

Bundesrat will Verhandlungen nach einseitigem Änderungsrecht des Bauherren begrenzen

Auch nach Vertragsschluss sollten Bauherren zudem die Möglichkeit haben, das Bauvorhaben einseitig zu ändern. Es sei vorgesehen, dass beide Parteien über die Änderungen und die daraus folgenden Mehrkosten zunächst verhandeln. Der Bundesrat schlägt hier vor, solche Verhandlungen nach 30 Tagen als gescheitert anzusehen, um den Fortgang des Bauvorhabens zu beschleunigen.

Verbesserten Gewährleistungsanspruch entkoppeln

In einem zweiten Regelungskomplex sehe der Gesetzentwurf eine Klarstellung bei der Mängelhaftung im Kaufrecht vor. Diese betreffe Fälle, bei denen ein Kunde ein mangelhaftes Produkt erwirbt und es bei sich einbaut – beispielsweise mangelhaftes Parkett. Der Verkäufer sei dann verpflichtet, die minderwertige Ware auf seine Kosten auszubauen und durch ein einwandfreies Produkt zu ersetzen. Ein entsprechender Anspruch sei auch bei Kaufverträgen zwischen zwei Unternehmen vorgesehen. Der Bundesrat schlägt hierzu vor, die beiden Regelungskomplexe des Gesetzentwurfs zu entkoppeln, um den verbesserten Gewährleistungsanspruch noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu können.