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Bundesrat fordert Nachbesserung bei Reform des Sexualstrafrechts

Ein Etappenziel ist erreicht

Dem Bundesrat gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. In seiner Stellungnahme vom 13.05.2016 weist er auf Strafbarkeitslücken im Gesetzentwurf hin und fordert die Bundesregierung auf, das “Nein-heißt-Nein-Prinzip“ zur Grundlage der entsprechenden Strafvorschriften zu machen.

Besserer Schutz vor sexueller Gewalt

Zudem bittet die Länderkammer, nicht strafwürdige Fallgestaltungen von der Strafbarkeit auszunehmen - beispielsweise überraschende sexuelle Handlungen in einer intimen Beziehung. Die Bundesregierung solle auch prüfen, wie sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus strafrechtlich besser entgegengetreten werden kann.

Neuer Straftatbestand zum Schutz Wehrloser

Die Bundesregierung möchte Frauen und Männer mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes noch besser vor sexueller Gewalt schützen. Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen nach dem Gesetzentwurf all denjenigen, die sexuelle Handlungen an einer Person vornehmen, die zum Widerstand körperlich, psychisch oder wegen der überraschenden Begehung der Tat unfähig ist.

Gesetzentwurf wird in besonderem Eilverfahren behandelt

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.