Bundesrat fordert Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen

Zitiervorschlag
Bundesrat fordert Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166776)
Der Bundesrat hat sich in der Plenarsitzung vom 25.11.2016 kritisch mit den Plänen der Bundesregierung zur Novellierung des Wettbewerbsrechts auseinandergesetzt. Die Länderkammer fordert unter anderem Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen.
Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter
Mit der 9. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wolle die Bundesregierung die Wettbewerbspolitik an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anpassen. Dabei weite sie unter anderem die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts auch auf sogenannte Startups aus. Da deren Umsätze einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, unterliege die Übernahme von Startups durch große Unternehmen bislang noch nicht der Kontrolle der Kartellbehörden. Dies solle sich nun ändern. Denn die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen könnten durchaus hohes Marktpotential und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben.
Erleichterungen für Presseverlage
Darüber hinaus erleichtere die GWB-Novelle Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem sie sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollten dadurch wirtschaftlich gestärkt werden, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen. Diese Ausnahme müsse aber auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten.
Mehr Rechte für Kartellgeschädigte
Verbesserungen seien auch für Schadensersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen geplant. Diese sollten Schäden durch Kartellrechtsverstöße leichter gerichtlich durchsetzen können. Der Entwurf erleichtere den Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängere Verjährungsfristen. Zudem stelle die geplante Gesetzesänderung sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollten sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.
Regeln zu Missbrauch sollen auch für Anbieter von Fernwärme gelten
Die Regelungen für die Energiewirtschaft seien ebenfalls zu erweitern. So solle sich das Verbot, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich zu nutzen, auch auf Anbieter für Fernwärme erstrecken. Bislang gelte dies nur für Anbieter von Elektrizität und leitungsgebundenem Gas.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat fordert Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166776)



