Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundesrat billigt Verbot von E-Zigaretten für Minderjährige

Produkthaftung 2026

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen billigte der Bundesrat am 26.02.2016 die Ausdehnung des Abgabe- und Konsumverbots von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas. Da bei diesen nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinn des Jugendschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für die genannten Produkte bislang nicht.

Jugendschutz im Versandhandel

Das Gesetz möchte zudem sicherstellen, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden. Es werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und trete weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, erläutert der Bundesrat abschließend.