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Bundesrat billigt Sterbehilfegesetz

Schutz des Anwaltsberufs

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung steht in Deutschland künftig unter Strafe. Der Bundesrat teilte mit, dass er in seiner Sitzung am 27.11.2015 ein entsprechendes Gesetz zur Einführung eines neuen Straftatbestandes in § 217 StGB gebilligt hat. Es drohten jetzt all denjenigen bis zu drei Jahre Haft, die Sterbewilligen geschäftsmäßig tödliche Medikamente gewähren.

Suizid bleibt straflos

Das Gesetz habe zum Ziel, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids und der Teilnahme daran werde nicht infrage gestellt. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, seien von einer Strafandrohung ausgenommen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.