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Bundesrat billigt Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Ein Etappenziel ist erreicht

Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden. Sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Der Bundesrat hat das entsprechende Tabakerzeugnisgesetz am 18.03.2016 gebilligt. Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU umgesetzt.

Verbot charakteristischer Aromen

Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem sogenannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

Zulassungsverfahren für neue Tabakprodukte

Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

Angemessene Umsetzungsfristen gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.