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Bundeskabinett will Betreuung junger Flüchtlinge verbessern

Schutz des Anwaltsberufs

Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Die geplante Neuregelung soll ausländischen Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen. Das Gesetz wird nunmehr in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Es soll am 01.01.2016 in Kraft treten.

Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder

Das neue Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es soll gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, damit sie eine angemessene Betreuung, eine angemessene Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.

Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Darüber hinaus stellt die geplante Neuregelung klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, dass sie beispielsweise eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen können. Im Gesetz soll auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben werden. Dadurch würden künftig auch 16- und 17-Jährige in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention um.