Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zu Netzreserve

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Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zu Netzreserve. beck-aktuell, 13.07.2022 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/70061)
Das Bundeskabinett hat heute eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes beschlossen. Die sogenannte "Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve" erlaubt es Kraftwerken, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, bis zum Ende des Winters 2022/2023 befristet an den Strommarkt zurückzukehren. Die Verordnung wird heute im Bundesanzeiger verkündet und tritt morgen in Kraft.
Maßnahme zur Stärkung und Sicherung des Energiesektors
Mit der Verordnung wird eine weitere Maßnahme aus dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) am 19.06.2022 vorgestellten Paket zur Stärkung der Vorsorge und zur Reduktion des Gasverbrauchs im Stromsektor umgesetzt. Neben dieser Verordnung arbeite die Bundesregierung weiterhin "mit Hochdruck" daran, mit den zur Verfügung stehenden 15 Milliarden Euro die Speicherbefüllung voranzutreiben, betont das Bundeswirtschaftsministerium. Die Bundesnetzagentur arbeite parallel dazu an der Umsetzung des Gasauktionsmodells für Einsparanreize in der Industrie.
Ausweitung der Stromerzeugung auch auf Kohlekraftwerke
Die "Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots" betrifft Kraftwerke, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Die installierte Kapazität beträgt insgesamt etwa 4,3 GW Steinkohleanlagen und 1,6 GW Mineralölanlagen. Hinzu kommen Kohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung gemäß KVBG-Ausschreibungen wirksam würde. 2022 betrifft dies 2,1 GW installierte Leistung, 2023 weitere 0,5 GW. Der Betrieb am Strommarkt erfolgt freiwillig. Chancen und Risiken liegen laut Wirtschaftsministerium beim Betreiber.
Ziel des Kohleausstiegs bleibt unangetastet
Formelle Voraussetzung für die Verabschiedung der Rechtsverordnung und damit das Aktivieren der Netzreserve ist die derzeit geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas, die am 23.06.2022 ausgerufen wurde. Das vordringliche Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 zu vollenden, bleibe von der befristeten Maßnahme unangetastet, betont das Bundeswirtschaftsministerium.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zu Netzreserve. beck-aktuell, 13.07.2022 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/70061)


