Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zu

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Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zu. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179481)
Die Bundesregierung hat am 09.03.2016 der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zugestimmt. Damit kann Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den Vertrag bei der offiziellen Zeichnungszeremonie am 22.04.2016 in New York für Deutschland unterzeichnen. "Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören“, betonte Hendricks. Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt.
EU und ihre Mitgliedstaaten ratifizieren Abkommen gemeinsam
Wie bei internationalen Verträgen üblich, wird das Abkommen erst einige Monate später unterzeichnet. Völkerrechtlich verpflichtend wird es für die einzelnen Staaten erst nach dem nächsten Schritt, der Ratifizierung. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn es mindestens 55% der Staaten ratifiziert haben und diese Staaten mindestens 55% der weltweiten Emissionen abdecken. Die Bundesregierung strebt eine zügige Ratifikation des Abkommens an. Der genaue Zeitplan wird derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betrifft, ratifizieren die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zu. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179481)



